Immer wieder mal kommt es vor, dass CI, Hörsysteme und FM-Anlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Dann stellt sich die Frage, ob diese teuren Geräte versichert werden sollten.
Auch wenn wir mit diesem Artikel keine endgültige Antwort geben können, so lohnt es sich doch, sich über einen möglichen Versicherungsschutz Gedanken zu machen.
Das Wichtigste in Kürze:
• Eine Versicherung ist freiwillig, sie wird jedoch von manchen Ärzten und Fachpersonen empfohlen.
• Die Versicherungsbedingungen bei Haftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich. Deshalb unbedingt bei verschiedenen Versicherungen eine Offerte einholen. Fragen Sie auch Ihre bereits bestehende Privathaftpflichtversicherung an, ob die Versicherungsdeckung auf die CI, die Hörsysteme oder FM-Anlage erweitert werden kann. Für die Offerte genau angeben, um welches Gerät es geht – ein Hörsystem ist anders zu versichern als ein CI. Pro audito Schweiz, die Organisation für Menschen mit Hörproblemen, weist auf ihren Internetseiten auf ein Versicherungs-Angebot für CI-Prozessoren hin (siehe www.pro-audito.ch > Hörsysteme > Ohr-Implantate > CI-Versicherung). Akustiker bieten sehr häufig von sich aus Versicherungen für Hörgeräte an. Dazu gibt es auch einen Hinweis / Link auf der Homepage von pro audito schweiz:
http://www.pro-audito.ch/hoersysteme/der-weg-zum-hoersystem.html
• Die verschiedenen Offerten gut prüfen und vergleichen (z.B. Prämie im Verhältnis zur Versicherungssumme, Risikoabdeckung, Selbstbehalt, Prämienhöhe…).
• Nach Abschluss der Versicherung Rechnung und Kauf-Quittung für das Gerät sowie die Bestätigung der Versicherung unbedingt aufbewahren. Sie gelten als Versicherungsnachweis.
Was tun bei Verlust und Beschädigung der Geräte?
• Melden Sie den Verlust oder Schaden zuerst dem Kostenträger, wie z.B. der IV oder AHV. Reparaturkosten, die durch normale Abnützung entstehen, werden i.d.R. durch den Kostenträger übernommen.
• Lehnt der Kostenträger die Übernahme von Reparaturkosten oder die Kosten für ein Ersatzgerät ab, kann die Versicherung, bei welcher die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, angefragt werden.
Beispiel einer Versicherung für CI-Prozessoren:
Es wird eine Einmalprämie für fünf Jahre erhoben. Berechnungsbeispiel einer Versicherung: aufgeführt: Die Prämie beträgt Fr. 50.- pro Fr. 1‘000.- des versicherten Wertes. Bei Fr. 12‘000.- für einen CI-Prozessoren wird eine Prämie von Fr. 600.- für fünf Jahre erhoben.
Bei einem Schadensfall VOR Ablauf der 5-Jahresfrist, muss das Ersatz-CI wiederum neu versichert werden. Wenn also ein CI nach 2 Jahren verloren geht, deckt die Versicherung den Schaden, das CI wird ersetzt. Es muss nun bereits bei der Neuanschaffung des CI eine neue Versicherung (gültig für 5 Jahre) abgeschlossen werden und die verbleibenden 3 Jahre der ersten Versicherung sind verloren.
Eine Versicherung deckt nicht jedes Risiko und nicht in jedem Fall alle Kosten. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte steigen aber die Chancen, dass man einen Betrag finanziert erhält.
Wünschen Sie Unterstützung bei diesen Themen, können Sie sich an diese Adressen wenden:
• Beratung für Schwerhörige und Gehörlose, www.bfsug.ch
• pro audito schweiz, www.pro-audito.ch
Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Bern